Sehr geehrte Eltern,
hiermit leiten wir einen Brief des Kultusministers Herrn Tonne an Sie weiter.
https://schulnetzmail.nibis.de/files/7fd8342e5f0a3320e33884b6814684ec/Leitfaden_fr_Eltern_Schlerinnen_und_Schler1.pdf ( Größe: 481.82 KB )
Sehr geehrte Eltern,
hiermit leiten wir einen Brief des Kultusministers Herrn Tonne an Sie weiter.
https://schulnetzmail.nibis.de/files/7fd8342e5f0a3320e33884b6814684ec/Leitfaden_fr_Eltern_Schlerinnen_und_Schler1.pdf ( Größe: 481.82 KB )
Wie Sie schon wissen, werden ab dem 4. Mai die Klassen 4 beschult. Für die Klassen 3 gilt als Einstiegstermin für Unterricht der 18.05. Die Beschulung für die Jahrgänge 1 und 2 ist für frühestens Ende Mai/Anfang Juni angedacht. Eine zeitliche Staffelung ist auch hier möglich. Es besteht weiterhin Schulpflicht. An offenen Ganztagsschulen findet nach wie vor kein Nachmittagsangebot statt. Die Beschulung erfolgt immer in halben Klassen-Lerngruppen, dabei wird eine Kombination aus Lernen zu Hause und Unterricht in der Schule stattfinden. Genaueres erfahren Sie nächste Woche an dieser Stelle.
Laut Kultusministerium und niedersächsischer Landesschulbehörde ist das häusliche Lernen ausdrücklich erwünscht. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann nach Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können weiterhin im “Home Office” lernen. Bitte sprechen Sie dies mit der Schulleitung ab.
Liebe Eltern,
wie heute Morgen versprochen ist eine schulische Weiterarbeit Ihres Kindes über die datengeschützte Plattform IServ eingerichtet. Dort sind mittlerweile alle Lehrer- und Schülerdaten (nur Vor- und Nachnamen) eingegeben. Bitte helfen Sie Ihrem Kind, sich in das Programm einzuarbeiten. Das Programm läuft auf jedem PC, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang. Auf dieser Plattform werden wir Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die SchülerInnen bereitstellen, die dann zu Hause selbstständig bearbeitet werden können. Da diese Lernplattform datengeschützt ist, werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben selbstverständlich eingehalten. Wir können den Beschluss leider erst auf der nächsten Gesamtkonferenz offiziell verabschieden.
Sie bekommen von uns den Link zum Anmelden und ein Passwort nur für Ihr Kind (Zahlenkombination Geburtsdaten).
Beispiel:
Internetadresse: https://katharinenschule-bakum.schulserver.de/iserv/login
Account: max.mustermann (vorname.nachname)
Passwort: 01.03.2009 (Geburtsdatum)
Nach der erstmaligen Anmeldung sollten Sie dann mit Ihrem Kind das Passwort ändern. Das “neue” Passwort darf Ihr Kind nicht vergessen, da wir es seitens der Schule nicht einsehen können.
Falls Sie sich über die App einwählen, müssen Sie für den Account beispielsweise max.mustermann@katharinenschule-bakum.schulserver.de und dann mit dem bekannten Passwort anmelden.
Benutzungstipps:
Nach der Anmeldung finden Sie unter dem Namen Ihres Kindes den Begriff “E-Mail”. Zum Schreiben von Mails gibt Ihr Kind die Anfangsbuchstaben des Empfänger-Vornamens ein. Es erschienen dann alle, die mit diesem Namen registriert sind und Ihr Kind kann die gewünschte Person auswählen.
Im E-Mail-Bereich finden Ihre Kinder zu Beginn jeder Woche (spätestens bis montags 7.30 Uhr) die ihnen zugedachten Aufgabenstellungen. Die entsprechenden Lösungen werden zur Selbstkontrolle am Freitagmorgen auch hier online gestellt.
Unter “Dateien” (linke Leiste) gibt es zunächst unter “eigene Dateien” die Möglichkeit, Dateien für sich hochzuladen und zu speichern. Hierauf hat kein Außenstehender Zugriff.
Wenn Sie auf der Startseite (Button Haus) sind und hochscrollen bis “News”, erscheint der Artikel “Herzlich willkommen!” Hier können Sie sich Videos ansehen, die den Einstieg in IServ erleichtern.
Bitte nehmen Sie sich bald die Zeit, um Ihr Kind anzumelden und eine kurze Nachricht über E-Mail bis Montag, 20.04.2020 an die Klassenlehrerin zu schicken. Auf diese Weise können wir nachvollziehen, bei welchen SchülerInnnen IServ funktioniert.
Am Ende der Sitzung muss Ihr Kind sich wieder abmelden (auf der linken Seite den Namen Ihres Kindes anklicken, dann erscheint “Abmelden“).
Für Nachfragen steht Ihnen Frau Thyen am Montag (20.04.) ab 8.00 Uhr telefonisch (Tel. 04446/961030) zur Verfügung.
Für die Kinder des 1. Schuljahrgangs: Am Montag, den 20.04.2020 von 8-10 Uhr holt ihr euch bitte Arbeitsmaterialien für die Woche (20.-24.04.) ab.
1a – Haupteingang
1b – Notausgang (Tür unter der Rutsche)
1c – Fenster des Klassenraumes 1c
Vielen Dank und bis Montag!
Sehr geehrte Eltern,
sicherlich haben Sie gestern auch sehr interessiert die Pressekonferenz der Bundesregierung verfolgt! Folgende Neuigkeiten ergeben sich daraus für unsere Schule:
Viele Grüße aus der Katharinenschule
Liebe Eltern,
folgende Informationen aus der Landesschulbehörde möchten wir auf diesem Wege an Sie weitergeben.
Der Personenkreis, der zur Teilnahme von Kindern an der Notbetreuung berechtigt ist, hat sich auf Personen, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel) erweitert. Setzen Sie sich bitte bei Bedarf per Mail (katharinenschule-bakum@t-online.de) mit uns in Verbindung.
Die Berufsgruppen der bisher aufgeführten “kritischen Infrastrukturen” bleiben bestehen.
Krisen- und Notfallmanagement der Landesschulbehörde: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/eltern-schueler/schulpsychologie/schulpsychologie-kontakt
Bitte gehen Sie im Bedarfsfall auf die Homepage der Landesschulbehörde und wählen Sie die angegebene Telefonnummer Ihres zuständigen schulpsychologischen Dezernenten.
Wir möchten zudem auf den Elternbrief der Schulpsychologie im Anhang für anfragende Eltern und Erziehungsberechtigte hinweisen. Hier finden sich neben einem Brief des Kultusministers ausführliche Tipps zur emotionalen Unterstützung von Kindern und dem Lernen zu Hause.
Schöne Ostertage bei sonnigem Wetter und liebe Grüße an die Kinder
Liebe Eltern,
damit die Ferien nicht so lang werden, hat der Landkreis Vechta einige interessante und schöne Ideen zusammengestellt, die wir hiermit weiterleiten:
Wenn Sie folgenden Link anklicken, dann gelangen Sie zur Downloadseite. https://kombox.kdo.de/lk_vechta/index.php/s/9sKXB4WR3d2GDgj
Außerdem lohnt es sich, die Seite Anton.app sowie die Seite der Landesschulbehörde Niedersachsen
https://nibis.de/lernen-zu-hause—eine-ideensammlung_13560zu besuchen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern weitestgehend erholsame Ferien, schöne Ostertage und hoffen, dass wir uns bald gesund und munter wiedersehen.
Schöne Grüße an Ihre Kinder, wir vermissen sie!
Hiermit leiten wir folgende Informationen des Landkreises Vechta weiter.
Falls Sie zu den u. g. Berufsgruppen zählen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, setzen Sie sich bitte vormittags telefonisch mit uns in Verbindung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Weisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, den Betrieb von sämtlichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16.3.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
Ziel der Untersagung des Betriebs der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus SARS-CoV-2 hier in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten unterbrochen werden.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Nach Mitteilung des Landessozialamtes vom 24.03.2020 gilt
Personal, das in Bereichen der Sozial- und Eingliederungshilfe tätig ist, auch als Teil der kritischen Infrastruktur und kann deshalb auf die Notbetreuungsangebote zugreifen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist und ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert wäre.
Ich bitte Sie, dies bei der Zulassung von Kindern zu den Notgruppen ab sofort zu beachten.
Bitte beachten Sie regelmäßig die Internetseite des Landkreises Vechta mit ihren aktuellen Hinweisen. Hier gibt es einen Fragenkatalog zur Schließung von Schulen und Kita´s, der regelmäßig aktualisiert wird.
Zudem weise ich auf die Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums hin.
Hier finden Sie alle Basisinformationen zu COVID-19 (Corona) und ebenfalls Fragen und Antworten zur Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Mit freundlichem Gruß
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Claudia von Döllen
Am Freitag, dem 20.03.2020 wurden wir durch die Landesschulbehörde aufgefordert, eine Notbetreuung auch während der Osterferien sicherzustellen.
Falls Sie zu der berechtigten Personengruppe gehören und Ihr Kind betreuen lassen müssen, bitten wir Sie, dies bis Donnerstag, den 26.03.2020 mit uns telefonisch (8- 11 Uhr) abzuklären.
Der Landkreis Vechta weist darauf hin, dass ab sofort eine Notbetreuung für Kinder von medizinischem Personal, das in Krankenhäusern beschäftigt ist, vorzuhalten ist.
Dieser Anspruch auf Notbetreuung ist unabhängig davon, ob der andere Elternteil in den sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist oder nicht.
Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber (Krankenhaus) eines Elternteils vorgelegt, ist eine Notbetreuung zu organisieren.
Falls eine solche Notbetreuung für Sie in Frage kommt, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.