Hiermit leiten wir folgende Informationen des Landkreises Vechta weiter.
Falls Sie zu den u. g. Berufsgruppen zählen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, setzen Sie sich bitte vormittags telefonisch mit uns in Verbindung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Weisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter
angewiesen, den Betrieb von sämtlichen Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom
16.3.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Ausgenommen von dieser
fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
Ziel der Untersagung des Betriebs der
Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona
Virus SARS-CoV-2 hier in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten
unterbrochen werden.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren
Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte
im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte
zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte
im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich
einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Nach Mitteilung des Landessozialamtes vom 24.03.2020 gilt
Personal, das in Bereichen der Sozial- und
Eingliederungshilfe tätig ist, auch als Teil der kritischen Infrastruktur
und kann deshalb auf die Notbetreuungsangebote zugreifen.
Das Niedersächsische
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Weisung vom
19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann
aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein
Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist und
ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert
wäre.
Ich
bitte Sie, dies bei der Zulassung von Kindern zu den Notgruppen ab sofort zu
beachten.
Bitte
beachten Sie regelmäßig die Internetseite des Landkreises Vechta mit ihren
aktuellen Hinweisen. Hier gibt es einen Fragenkatalog zur Schließung von
Schulen und Kita´s, der regelmäßig aktualisiert wird.
Zudem weise ich auf die Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums hin.
Hier
finden Sie alle Basisinformationen zu COVID-19 (Corona) und ebenfalls Fragen
und Antworten zur Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
Mit
freundlichem Gruß
Landkreis
Vechta
Der
Landrat
Im
Auftrage
Claudia
von Döllen