Liebe Eltern,
folgende Informationen aus der Landesschulbehörde möchten wir auf diesem Wege an Sie weitergeben.
Der Personenkreis, der zur Teilnahme von Kindern an der Notbetreuung berechtigt ist, hat sich auf Personen, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel) erweitert. Setzen Sie sich bitte bei Bedarf per Mail (katharinenschule-bakum@t-online.de) mit uns in Verbindung.
Die Berufsgruppen der bisher aufgeführten “kritischen Infrastrukturen” bleiben bestehen.
Krisen- und Notfallmanagement der Landesschulbehörde: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/eltern-schueler/schulpsychologie/schulpsychologie-kontakt
Bitte gehen Sie im Bedarfsfall auf die Homepage der Landesschulbehörde und wählen Sie die angegebene Telefonnummer Ihres zuständigen schulpsychologischen Dezernenten.
Wir möchten zudem auf den Elternbrief der Schulpsychologie im Anhang für anfragende Eltern und Erziehungsberechtigte hinweisen. Hier finden sich neben einem Brief des Kultusministers ausführliche Tipps zur emotionalen Unterstützung von Kindern und dem Lernen zu Hause.
Schöne Ostertage bei sonnigem Wetter und liebe Grüße an die Kinder