Notbetreuung

Der Landkreis Vechta weist darauf hin, dass ab sofort eine Notbetreuung für Kinder von medizinischem Personal, das in Krankenhäusern beschäftigt ist, vorzuhalten ist.

Dieser Anspruch auf Notbetreuung ist unabhängig davon, ob der andere Elternteil in den sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist oder nicht.

Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber (Krankenhaus) eines Elternteils vorgelegt, ist eine Notbetreuung zu organisieren.

Falls eine solche Notbetreuung für Sie in Frage kommt, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.

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